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Angebot Großraum- und Schwertransporte ( nach §29 Abs.3 StVO)

Wichtige Informationen für Antragsteller: Umstellung auf die RGST 2026 zum 1. April 2027

Zum 1. April 2027 treten die neuen Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2026) in Kraft. Gleichzeitig wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren VEMAGS auf die neuen Regelungen umgestellt.

Wichtiger Hinweis zur Übergangszeit im März 2027:

Anträge, die bis zum 31. März 2027 nicht abschließend bearbeitet werden konnten, können ab dem 1. April 2027 nicht mehr im bisherigen System beschieden werden. Eine Überführung in das neue Verfahren ist erforderlich.

Wir bitten daher alle Antragsteller, geplante Transporte frühzeitig zu beantragen und insbesondere in der zweiten Märzhälfte 2027 möglichst nur zwingend notwendige Anträge einzureichen.

Bitte berücksichtigen Sie die bevorstehende Systemumstellung rechtzeitig bei Ihrer Transportplanung, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Umstellung sowie ein Informationsvideo von VEMAGS werden bereitgestellt, sobald diese verfügbar sind.

Für den  Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen tatsächlich überschreiten, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung  erforderlich. Dies gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Zuständigkeit

  • Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.  
  • Für Anträge bei denen nur eine Ladungsmaßüberschreitung vorliegt, sind die kreisangehörigen Städte (Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop) zuständig.  Ansonsten erteilt das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen die Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO und § 46 StVO zusammen.
  • Zusätzlich kann eine Ausnahme nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen erforderlich sein. Hierfür ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Antragstellung

Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Verfahrensmanagementsystem, in dem alle Benutzer über eine gesicherte Internetverbindung auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen und Vorgänge in dieser Datenbank abarbeiten. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: www.vemags.de

Die Antragstellung ist postalisch dennoch möglich.

Gebühren

Die Gebührenrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten