Leistung Flächenpool, Ökopool und Ökokonto
Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bau- und Raumordnungsgesetzes (BauROG) wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in das Bauplanungsrecht integriert. U. a. wurde hier geregelt, dass der Eingriffsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen räumlich, zeitlich, inhaltlich und instrumentell flexibel umgesetzt werden kann.
Ausgleichsmaßnahmen können bereits im Vorgriff auf geplante Eingriffe durchgeführt werden. Sie müssen dabei nicht zwingend am Ort des Eingriffs liegen, sondern können auch an anderer Stelle umgesetzt und später im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens bestimmten Eingriffsflächen zugeordnet werden. Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden sowie private Investoren frühzeitig geeignete Flächen sichern und dort landschaftspflegerische Maßnahmen durchführen. So entstehen Flächenpools, Ökopools und Ökokonten, die eine vorausschauende Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ermöglichen.
Ein Flächenpool umfasst verfügbare Ausgleichsflächen, die auf Grundlage einer abgestimmten stadt- und landschaftsökologischen Zielkonzeption ausgewählt wurden. Dabei kann es sich sowohl um kommunale Flächen als auch um Flächen Dritter handeln. Auf diesen Flächen wurden noch keine ökologischen Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt. Die Flächen sind zudem noch keinem konkreten Eingriff zugeordnet.
Ein Ökopool umfasst verfügbare Ausgleichsflächen, auf denen bereits ökologische Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt und bilanziert wurde. Eine abgestimmte Zielkonzeption liegt vor und die Bewertungsmethode für die notwendige Bilanzierung ist festgelegt. Die erzielten ökologischen Aufwertungen stehen für eine spätere Zuordnung zu Eingriffen zur Verfügung, sofern die entsprechenden rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
In einem Ökokonto wird der durch vorgezogene Aufwertungsmaßnahmen erzielte ökologische Zugewinn dokumentiert. Dieser wird in der Regel anhand von Biotopwertpunkten ermittelt und für den späteren Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft vorgehalten. Bei späterer Planung und Realisierung von Eingriffen werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in Biotopwertpunkte umgerechnet und diese vom Ökokonto abgebucht. Mit Inanspruchnahme aller Wertpunkte eines Ökopools ist das Konto aufgebraucht. Die Flächen aus dem Ökopool sind den entsprechenden Eingriffen zugeordnet.
Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung anerkannt worden sind, können nach Durchführung der Maßnahmen in einem Ökokonto dokumentiert und durch Einbuchung oder Abbuchung beim Ressort Naturschutzrecht verwaltet werden (Ökokontoführung).
Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung anerkannt worden sind, können nach Durchführung der Maßnahmen in einem Ökokonto dokumentiert und durch Einbuchung oder Abbuchung beim Ressort Naturschutzrecht verwaltet werden (Ökokontoführung).
Weitere Informationen sind der Handlungsempfehlung für ein Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum zu entnehmen, die unter der Federführung des Kreises erarbeitet wurde und dort zu beziehen ist.
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