Inhalt der Seite

Leistung Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster

Plan einer Kompensationsfläche

Die unteren Naturschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Dieses Kataster dient der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Es ermöglicht einen grafischen Überblick über die vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen). Darüber hinaus können zu jeder Fläche und Maßnahme relevante Daten gespeichert und bei Bedarf abgerufen werden. Dadurch lassen sich beispielsweise Doppelbelegungen vermeiden, da bereits für Kompensationsmaßnahmen gebundene Flächen nicht erneut für andere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

Auch bei Planungsprozessen spielt das Kataster eine wichtige Rolle. Die erfassten Flächen und Maßnahmen können sowohl die Standortwahl für geplante Eingriffe in Natur und Landschaft als auch die Auswahl geeigneter Kompensationsflächen beeinflussen.

Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind.

Die Behörden, die Ausgleichs- und Ersatzflächen festsetzen, sind gem. § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 LNatSchG NRW verpflichtet, diese Flächen der unteren Naturschutzbehörde zu melden.

Für die Erfassung wurde der „Datenerhebungsbogen für das Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster“ entwickelt. Er fasst die wesentlichen Angaben zusammen, die für die Aufnahme der Flächen und Maßnahmen in das Kataster benötigt werden.

Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsrnaßnahmen sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen.

Fachdienst
Ansprechpartner